Was ist die Bauprodukteverordnung (BauPVO)?
Die Bauprodukteverordnung (BauPVO) — Verordnung (EU) Nr. 305/2011 — legt harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten im Europäischen Wirtschaftsraum fest. Kernelemente sind:
- die Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP), mit der der Hersteller die Leistung eines Produkts in Bezug auf die Wesentlichen Merkmale erklärt,
- die CE-Kennzeichnung auf Basis harmonisierter technischer Spezifikationen (harmonisierte Normen).
Eine Neufassung als Verordnung (EU) 2024/3110 wurde beschlossen; ihre Anwendung ist mit gestaffelten Übergangsregelungen versehen. Der genaue Stand (welche Regeln wann gelten) ist maßgeblich und sollte direkt aus dem Verordnungstext übernommen werden.
Verwandte Themen: EPD (EN 15804) als Umweltdatenbasis, DPP (ESPR) als digitaler Datenträger.
Platzhalter-Gerüst: keine vollständige Rechtsauskunft. Maßgeblich ist der jeweils geltende Verordnungstext.